Das Internet und die Abmahnungen – Rettet das Internet!

Vor einiger Zeit habe ich hier im Blog über die Abmahnungen im Internet geschrieben. (Der Intenet-deubel)
Das hatte einen ganz persönlichen Grund. Auch diese Seite ist von einer Abmahnung betroffen, die insgesamt über 2000 Euro beträgt.
Ich möchte betonen, dass ich es durchaus in Ordnung finde, wenn geistiges Eigentum geschützt ist, aber es ist die Frage, wie hoch die Forderungen ausfallen.
Manche Webseitenbetreiber denken auch, dass ein Hinweis auf der Seite genügt, dass man versehentliche Verstöße gegen das Copyright melden möge. Der beanstandete Inhalt würde dann sofort entfernt. Weit gefehlt. Solche Erklärungen haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Abmahnende Anwälte und Gerichte nehmen von solchen Anmerkungen keinerlei Notiz. Es wird argumentiert, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Auch wenn ich ein Verkehrszeichen nicht gesehen und deshalb nicht beachtet habe, hafte ich dennoch.

Versehentlich hatte ich in einem völlig nebensächlichen lexikalischen Eintrag über Blumen im Teeraum ein kleines Bildchen von etwa 180 x 200 px verwendet. Ich hatte das Bild wohl mit einem gemeinfreien Bild auf Wikipedia verwechselt, das ganz genau so aussieht. Ich weiß nicht mehr, woher das Bild kam, aber inzwischen kam eine Abmahnung von der Kanzlei Deubelli in Landshut. RA Deubelli hat sich auf Internetrecht spezialisiert und betreibt im Namen von Bildagenturen Abmahnungen.

Zum Vergleich: Ich habe eine Reihe von hochauflösende Bilder von Hölderlin Handschriften bekommen mit dem vollen Copyright für Print und Internet. Dafür habe ich etwa 35 Euro gezahlt.
Für das Bildchen wurde für eine zeitlich begrenzte Nutzung nur auf dieser Seite eine Forderung von über 2000 Euro gestellt. So etwas mag für Zeitungen oder Zeitschriften angehen. Dort wird das Bild ja nur einmalig für eine Ausgabe der Zeitschrift verwendet. Aber ist das eine sinnvolle Forderung für Internetseiten, die ja für lange Zeiten bestehen bleiben sollen? Soll ich etwa jedes Jahr wieder 2000 Euro für die Nutzung eines solchen Bildes zahlen?

Die Rechtslage ist derzeit völlig unbefriedigend für den Abgemahnten. Anders als in jedem Rechtsstreit zahlt der Abgemahnte die Anwaltskosten der Gegenseite. Ich habe eine juristische Begründung für dieses Verfahren gelesen, die nur einem Juristenhirn entspringen kann. Der abmahnende Anwalt würde ja auch in Interesse des Abgemahnten handeln, schließlich würde er ihn davor bewahren, dass er einem Gerichtsverfahren unterzogen wird.
Wie bitte?
Der abmahnende Anwalt versucht ja gerade, seine Forderungen durchzusetzen, indem er mit dem Gericht droht! Man kann sich nur dagegen wehren, wenn man einen eigenen Anwalt einschaltet, dann eben auch noch diesen Anwalt zahlt. Dann versucht der eigene Anwalt eine Reduzierung der Forderung auszuhandeln. Aber die Kosten für den eigenen Anwalt betragen in der Regel gerade den verminderten Betrag. Also: einfach den Mund halten und zahlen! Egal was der gegnerische Anwalt fordert.
Noch eine mir unverständliche Regelung besteht. Wenn ein Anwalt abmahnt, ist er nicht zum Nachweis seiner Vollmacht verpflichtet. Er kann einfach behaupten, dass er einen Auftraggeber anwaltlich vertritt. Erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, muss er seine Vollmacht nachweisen! Wenn ich also wissen will, ob er wirklich beauftragt worden ist,dann kann ich das nur herausbekommen, wenn ich eine Klage riskiere!
Da klingelt jemand an der Tür und behauptet, dass er im Namen irgend einer Person, die ich nicht kenne beauftragt ist, Geld von mir zu fordern. Ich darf nicht einmal einen Nachweis für seine Behauptung verlangen! Das kann doch wohl nicht wahr sein?! Ein ganz kaltschnäuziger Anwalt verschickt ganz einfach Abmahnung und schaut, ob er Geld herein bekommt. Falls die Gegenseite nicht zahlt: macht nichts, er brauch ja nicht vor Gericht gehen, dann muss er auch keinen Nachweis für die Rechtmäßigkeit seines Handeln bringen. Das sind offenbar Gesetze, die von Juristen für Juristen gemacht worden sind!

Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist derzeit derart uneinheitlich, dass man auch würfeln oder Karten legen kann. Die Treffsicherheit für das gefällte Urteil ist dann ebenso groß, als würde man einen Anwalt beauftragen.
Was kann man also tun? Das Beste ist: einfach zahlen und froh sein, wenn es vorbei ist! Das gibt es auch in anderen Bereichen. Da werden Forderungen gestellt, die man nicht ablehnen kann. Raubrittermethoden!

Die Forderungen richten sich nicht nach dem Wert des verwendeten Bildes, sondern lediglich nach der möglichen Durchsetzbarkeit vor einem Gericht. Dazu kommen dann die Anwaltsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten. In meinem Fall wurde der Streitwert für das Bildchen auf 6000 € – in Worten sechstausend Euro – angesetzt. Diese Höhe wird von manchen Gerichten angenommen, weil es ja sein könnte, dass das verwendete Bild auch in der Zukunft mehrfach wieder verwendet würde und das würde dann jeweils einen neuen gerichtlichen Streit auslösen.

Aha. Wenn ich also mein Auto zur Reparatur bringe weil ich versehentlich etwas kaputt gemacht habe und die Reparatur 10 Euro kostet, dann kann die Werkstatt eine Gebühr von 1000 Euro verlangen, weil ja das Auto demnächst wieder kaputt gehen könnte wenn ich nicht aufpasse?

Der Gesetzgeber hat dem Gebührenwahnsinn einen Riegel vorgeschoben. Bei privaten Webseiten ist die Abmahngebühr gedeckelt. Aber was ist eine private Webseite und was ist kommerziell? Meine Seite wird als Semi kommerziell bewertet, weil ich ja auch Unterricht erteile. Also fallen die vollen Gebühren für professionelle Seiten an.

Damit wird ein langjähriges Engagement, mit dem ich Inhalte aus einer fremden Kultur unentgeltlich zur Verfügung stelle abgestraft. So wird das Internet kaputt gemacht.

Ich überlege derzeit, ob ich nicht diese Seite völlig einstellen sollte, denn das Risiko einer einer weiteren Abmahnung kann ich überhaupt nicht absehen. Bei einer Arbeit an dieser Seite über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren in denen sich das Internet rasant geändert hat kann man leicht den Überblick verlieren.

Deshalb hier eine Bitte:
Wer mithelfen will, dass diese Seite weiter besteht, kann mit einer Spende helfen. Spenden kann man hier: Spende





Noch eine Bitte:
Specht mit Politikern, die ihr kennt. Macht sie auf die Rechtsunsicherheit aufmerksam. Es müssen endlich Regelungen geschaffen werden, die auch EU konform sind.
Denn es widerspricht dem EU Recht, dass man den Anwalt der Gegenseite bei einer Auseinandersetzung bezahlen muss. Jeder zahlt den Anwalt, den er beauftragt. Dann wird der Abmahnwahnsinn endlich eingeschränkt werden.
Derzeit kann ein Anwalt einfach eine Bildagentur anschreiben und sich einen Vertretungsauftrag ausstellen lassen. Das ist für die Agenturen völlig Risikofrei. Zahlen tut eh nur die Gegenpartei.

Ich könnte dann auch meinen Nachbarn verklagen, wenn er z.B. sein Küchenfenster weit aufmacht und ich die Küchendüfte ertragen muss. Kostet ja nichts! Den Anwalt muss eh mein Nachbar zahlen! Auch wenn dabei nichts heraus kommt! Man kann’s ja mal versuchen.

Zum Schluss möchte ich betonen, dass diese Überlegungen hier meine rein private Meinung darstellt. Es kann sein, dass ich mich in der Rechtsauffassung irre. Dies erkläre ich, damit niemand auf die Idee kommen kann, mich wegen falscher Rechtsauffassungen abzumahnen. Sollte jemand Anstoss nehmen, so bitte ich um Nachricht, ich werde dann sofort alles entsprechen ändern. Das ist die Freiheit des Internets!

Wer mehr über die Abmahnungen erfahren will, der kann auf die Seite rettet-das-internet.de – homepages schauen. Aber ich trage keinerlei Verantwortung für die Darstellungen auf der Seite. Ich fand einfach nur interessant, was andere zum Thema schreiben.

Nachtrag:
Unterzeichnet eine Petition gegen das Abmahn(un)wesen an den Bundestag und das europäische Parlament
PETITION GEGEN DAS ABMAHN-(UN)-WESEN

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